Kinder und Jugendliche vom ersten mit zum zehnten Schuljahr, die Unterstützung und besondere Bedingungen beim Lernen benötigen
- mit Anspruch auf Förderbedarf im Förderschwerpunkt "Lernen"
- darüber hinaus Bedarf an besonderer Förderung im sprachlichen Bereich, im sozialen und emotionalen Erleben sowie bei Entwicklungsverzögerungen haben