Herzlich willkommen!


Hinweis: Im Rahmen von leichter Sprache und Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der Regel die männliche Form verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.


Schulbetrieb bei extremen Wetterlagen (Schnee, Eisglätte)

Der Schulbetrieb wird seitens der Schule im Regelfall nicht eingestellt.

Ausnahmen gibt es, wenn am Vortag zweifelsfrei eine Gefährdungssituation zu erkennen ist  bzw. zentrale Entscheidungen  durch den LDK oder das Schulamt getroffen werden.

Sie werden auf dieser Homepage bzw. über die IServ Klassengruppe informiert.

 

Falls die Firma Köhler (rote Busse) nicht fahren kann, werden sie von den Fahrern direkt informiert.

Falls der öffentliche Nahverkehr ausfällt, haben die Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler die Verpflichtung, sich zu informieren ab wann die Busse wieder fahren und dann haben die Schülerinnen und Schüler auch in die Schule zu kommen.  

 

Wichtig: "Grundsätzlich liegt es in Ihrem Ermessen als Eltern, ob Sie den Schulweg für Ihre Kinder an solchen Tagen für zumutbar und sicher halten. In extremen Wetterlagen können Sie entscheiden, Ihr Kind nicht in den Unterricht zu schicken. In diesem Fall ist die Schule von Ihnen auf den bekannten Wegen zu informieren."(Hess. Kultusministerium abgerufen 7.1.2023) .

 

Eine schriftliche Entschuldigung im Lernplaner bzw. im IServ Elternmodul wird akzeptiert.

 

Text: M.H.; Bild: D.A. (BO1)

Bewegliche Ferientage im Schuljahr 2024/2025

  • Freitag, 04.10.2024 (Tag nach dem Tag der Deutschen Einheit)
  • Montag, 03.03.2025 (Rosenmontag)
  • Freitag, 30.5.2025 (Tag nach Christi Himmelfahrt)
  • Freitag, 20.06.2025 (Tag nach Fronleichnam)

Informationen zur Schülerbeförderung

Download
DieVLDWinformiert...September2024.pdf
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Newsletter des Kultusministeriums

- zum Beginn des neuen Schuljahres


Bildung- und Teilhabeleistungen online beantragen

Die Leistungen aus dem sog. Bildungspaket wie z.B. die Übernahme der Kosten für Klassenfahrten, Mittagsverpflegung, oder eine Pauschale für Schulmaterial und mehr können auch online beantragt werden per QR-Code-Scan:

oder unter https://www.lahn-dill-kreis.de/schule-bildung-foerderung/bildung-teilhabe/

oder 

 

Im Antrag können Sie direkt die erforderlichen Daten eingeben und die notwendigen Unterlagen hochladen. Nach erfolgreichem Versenden des Antrages erhalten Sie als antragstellende Person eine Eingangsbestätigung mit den übersandten Daten an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

 

Die bisherige Antragstellung in Schriftform ist ebenfalls weiterhin möglich.

 

Sollten Sie noch Fragen haben oder Informationen benötigen, senden Sie uns eine Nachricht an folgende E-Mail-Adresse bildung-teilhabe@lahn-dill-kreis.de oder wenden Sie sich telefonisch an 06441 407 1406



Schulsozialarbeit/Schulpsychologie

Bei Bedarf können Sie Kontakt aufnehmen zu folgenden Personen:

 

  • Schulpsychologe Herr Koch: 06471/328281
  • Schulsozialarbeiter Herr Blöcher: 01515/2605276

Neue Mailadresse des Kreiselternbeirates:




Kirchbergschule Herborn

Nassaustr. 11

35745 Herborn

Tel.: 02772/3704


Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an: daten.schutz@kirchberg-schule.de